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CATERING - EVENTS - BASEL

AGB
catering- in-style GmbH 
 

1. Parteien und Vertragsgegenstand

catering-in-style GmbH erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe seiner Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von catering-in-style genehmigt worden sind.

 

Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde von catering-in-style GmbH (oder eine von ihm beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt stets beim Veranstalter. Catering-in-style GmbH übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters.

2. Zustandekommen des Vertrags

catering-in-style GmbH unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen mündlicher oder schriftlicher Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen bestätigt dieser die Offerte in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt zu diesem Zeitpunkt zustande. 

3. Infrastruktur / Organisatorisches

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Wasser, Strom, funktionsfähige Küche etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen, und dass der Ort über eine ausreichende Zufahrt für Lieferwagen von catering-in-style GmbH verfügt.

 

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Bewilligungen, Konzessionen, SUISA- Gebühren und jede andere Art von Lizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.

 

Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet catering-in-style GmbH dem Kunden eine Aufwandspauschale von CHF 8.00 pro Person.

 

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Catering-in-style GmbH übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

4. Haftung  

 

 

Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.

 

Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann das catering-in-style GmbH nicht haftbar gemacht werden.

5. Treuepflicht  

 

 

Catering-in-style GmbH ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

6. Geistiges Eigentum

 

 

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum von catering-in-style GmbH, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit catering-in-style GmbH geschaffenen Leistungen (Offerten, Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menu Vorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.).

7. Nachträgliche Vertrags-Änderungen

 

 

Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens fünf Kalendertage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung erfolgt nur in Einvernahme von catering-in-style GmbH.

 

Sofern auf der bestätigten Offerte nichts anderes formuliert ist, hat der Kunde catering-in-style GmbH die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 96 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekannt zugeben. Die vom Kunden bekannt gegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. (Teil-) Annullierung

 

 

Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm catering-in-style GmbH die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:

 

30 Tage vor Anlass: keine Rechnungsstellung 

  • Bis 21 Tage vor Anlass                                              CHF 300.00 Bearbeitungsgebühr

  • Ab 20 bis 4 Tage vor Anlass                                  50% des Bestellpreises

  • Ab 3 Tage vor Anlass                                            100% des Bestellpreises

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Bereits ausgeführte Vorbereitung arbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialen, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.

 

catering-in-style GmbH kann jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn:

 

der Veranstalter die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 40% oder mehr reduziert;

der Veranstalter eine Anpassung des von catering-in-style GmbH gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche - gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung - für catering-in-style GmbH eine Umsatzreduktion von 30% oder mehr zur Folge hat;

die catering-in-style GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet. 

9. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung

 

 

Die Rechnungen von catering-in-style GmbH sind in jedem Fall innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Akio-Events dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.

 

Akio-Events behält sich namentlich bei grösserem Catering oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 20 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.

 

Trifft diese Zahlung nicht pünktlich bei catering-in-style GmbH ein, kann catering-in-style GmbH den Vertrag entschädigungslos kündigen.

die catering-in-style GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet. 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen catering-in-style GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen catering-in-style GmbH und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Basel-Stadt, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.

Basel, Stand Januar 2025

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